Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08   

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https://dejure.org/2011,44247
OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2011,44247)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.2011 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2011,44247)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2011,44247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 632 BGB, § 641 BGB, § 650 BGB
    Werkvertrag: Beweislast für Festpreisvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche für Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Umbau eines Dachgeschosses durch den Austausch des Dachstockes; Voraussetzungen für den Anspruch auf eine über den vereinbarten Pauschalpreis hinausgehende Vergütung für erbrachte Werkleistungen

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag - Beweislast für eine Festpreisvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 632 Abs. 2
    Vergütungspflicht zusätzlicher Leistungen im Rahmen eines Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Vergütung streitig: Wer muss was beweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe der Vergütung streitig: Beweislast liegt beim Auftragnehmer! (IBR 2014, 1142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 994
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.2010 - VII ZR 158/09

    Werklohnprozess: Notwendige Beweisaufnahme zur Abnahmereife der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Sowohl das Landgericht als auch der Senat sind dem Vortrag des Klägers, er habe das von ihm geschuldete Werk vollständig und mangelfrei erbracht, durch Einholung von Sachverständigengutachten nachgegangen (dazu BGH, Urt. v. 18. Mai 2010 - VII ZR 158/09 -, NZBau 2010, 557 ff.).
  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Zwar können in der Pauschalpreisabrede nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluss eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrags vom Besteller zu vergüten sein (so BGH, Urt. v. 08.01.2002 - X ZR 6/00 -, NJW-RR 2002, 740 ff.) und es können auch Änderungen der Bauwerksplanung die Geltendmachung einer Mehrvergütung rechtfertigen (so BGH, Urt. v. 13.03.2008 - VII ZR 194/06), dabei ist der Leistungsumfang jedoch anhand des gesamten Vertragswerks und dessen Begleitumstände zu ermitteln.
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Das notwendige Korrektiv sieht er darin, dass der Besteller, der eine bestimmte Vergütungsabrede behauptet, diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe der Vergütung substantiiert darlegen müsse (so BGH, Urt. v. 26.03.1992 - VII ZR 180/91, WM 1992, 1288 [1289]).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Neben dem Wortlaut des Auftrags sind die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die konkreten Verhältnisse des Bauwerks zu berücksichtigen (so BGH, Urt. v. 28.02.2992 - VII ZR 376/00, BauR 2002, 935 [936] und BGH wie vorstehend angegeben).
  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Freilich kann der Besteller auch ohne Abnahme sofort auf Zahlung seiner Vergütung klagen, wenn im Einzelfall eine grundlose und endgültige Verweigerung vorliegt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 1968 - VII ZR 40/66 = BGHZ 50, 175) oder wenn nur ein Mangel vorliegt, der seiner Art, seinem Umfang und seinen Auswirkungen nach unbedeutend ist, so dass im Einzelfall ausnahmsweise das Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Leistung als rechtsmissbräuchlich zu werten ist.
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 63/94

    Beweislastverteilung bei behaupteter Höchstpreisgarantie

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Denn ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung trifft den Unternehmer die Beweislast dafür, dass die vom Besteller behauptete Pauschalvereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht getroffen worden ist (BGH, Urt. v. 23.01.1996, Az. X ZR 63/94, NJW-RR 1996, 952 f. m. w. N.).
  • BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00

    Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Zwar können in der Pauschalpreisabrede nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluss eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrags vom Besteller zu vergüten sein (so BGH, Urt. v. 08.01.2002 - X ZR 6/00 -, NJW-RR 2002, 740 ff.) und es können auch Änderungen der Bauwerksplanung die Geltendmachung einer Mehrvergütung rechtfertigen (so BGH, Urt. v. 13.03.2008 - VII ZR 194/06), dabei ist der Leistungsumfang jedoch anhand des gesamten Vertragswerks und dessen Begleitumstände zu ermitteln.
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Ob dies der Fall ist, hat der jeweilige Tatrichter nach der Rechtsprechung des BGH unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (so der BGH, Urt. v. 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95 -, NJW 1996, 1280 f.).
  • BGH, 26.02.1981 - VII ZR 287/79

    Einklagbarkeit der Abnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Bei berechtigter Abnahmeverweigerung liegt folglich keine Erfüllung der Schuld des Werkunternehmers vor (dazu ebenso in ständiger Rechtsprechung der BGH, Urt. vom 4. Juni 1973 - VII ZR 112/71 = BGHZ 61, 42 und 26. Februar 1981 - VII ZR 287/79 = NJW 1981, 1448).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
    Bei berechtigter Abnahmeverweigerung liegt folglich keine Erfüllung der Schuld des Werkunternehmers vor (dazu ebenso in ständiger Rechtsprechung der BGH, Urt. vom 4. Juni 1973 - VII ZR 112/71 = BGHZ 61, 42 und 26. Februar 1981 - VII ZR 287/79 = NJW 1981, 1448).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08   

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https://dejure.org/2008,9864
OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer Warnung vor bestimmten Versicherern wegen Nichtübernahme von Reparaturkosten; Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes und eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Warnungen der Kunden vor bestimmten ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    "Der zahlt nicht!"

  • rechtsportal.de

    Keine Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses durch sich auf fremde Branche beziehende Hinweise und Empfehlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Autowerkstatt darf mit Leistungsverweigerung von Versicherungen werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reparaturwerkstatt darf mit wahren Hinweisen zur Leistungsverweigerung einer Versicherung werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung allein reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 11.12.2007, VI ZR 14/07 Rn 22 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08
    Die Verfügungskläger können entgegen der Ansicht des Landgerichts aus der Entscheidung des BGH vom 3.5.2007 (BB 2007, 2202) nichts für sich herleiten.
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Dafür ist aber nicht erforderlich, dass der herabgesetzte oder angeschwärzte Unternehmer auf demselben relevanten Markt wie der Anschwärzende tätig ist (OLG Köln WRP 2016, 268 Rn. 44; aA OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 (141)).
  • OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Online-Berichterstattung

    Bei den mitbewerberbezogenen Verhaltensnormen des § 4 Nr. 7-10 UWG handelt es sich um Normen, die den Schutz eines Unternehmens vor bestimmten Maßnahmen des Behinderungswettbewerbs bezwecken; daher kann eine unlautere Behinderung auch dann eintreten, wenn der betroffene Unternehmer nicht auf demselben relevanten Markt tätig ist wie der handelnde Unternehmer (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Rn. 101 und 108 zu § 2 UWG; a.A. OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 f., das dann allerdings §§ 823 Abs. 1, 824 BGB prüft).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - I-6 U 6/08   

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https://dejure.org/2008,11017
OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - I-6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,11017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2008 - I-6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,11017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - I-6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,11017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 397; ; BGB § 875 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1064; ; BGB § 1072; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 531; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 138; BGB § 488
    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsübernahme eines Ehegatten für eine Darlehensverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 758
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen der Begründung einer echten Mitdarlehensnehmerschaft und einer Mithaftungsübernahme des Kreditgebers ist die von den Vertragsparteien tatsächlich gewollte Rechtsfolge (BGH NJW 2005, 973 - juris Tz. 12).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als echter Mitdarlehensnehmer ungeachtet der Vertragsbezeichnung in aller Regel derjenige anzusehen, der für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH NJW 2005, 973 - juris Tz. 14; BGHZ 146, 37 (41); BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Hierzu ist der wirkliche Parteiwille bei Abschluss des Darlehensvertrages im Wege der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH aaO; BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als echter Mitdarlehensnehmer ungeachtet der Vertragsbezeichnung in aller Regel derjenige anzusehen, der für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH NJW 2005, 973 - juris Tz. 14; BGHZ 146, 37 (41); BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).

  • BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01

    Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Hierzu ist der wirkliche Parteiwille bei Abschluss des Darlehensvertrages im Wege der Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH aaO; BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als echter Mitdarlehensnehmer ungeachtet der Vertragsbezeichnung in aller Regel derjenige anzusehen, der für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH NJW 2005, 973 - juris Tz. 14; BGHZ 146, 37 (41); BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als echter Mitdarlehensnehmer ungeachtet der Vertragsbezeichnung in aller Regel derjenige anzusehen, der für den Darlehensgeber erkennbar ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditaufnahme hat sowie als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Auszahlung bzw. Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH NJW 2005, 973 - juris Tz. 14; BGHZ 146, 37 (41); BGH WM 2002, 223 (224); BGH WM 2002, 1649 (1650)).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Zu den vom Bundesgerichtshof anerkannten Auslegungssätzen gehören die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung (st. Rspr., siehe z.B. BGHZ 121, 13 (16); BGH WM 2002, 2371 (2372)) und die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner (st. Rspr., vgl. BGH WM 1998, 1883 (1886); BGH WM 2001, 1863 (1864)).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Zu den vom Bundesgerichtshof anerkannten Auslegungssätzen gehören die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung (st. Rspr., siehe z.B. BGHZ 121, 13 (16); BGH WM 2002, 2371 (2372)) und die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner (st. Rspr., vgl. BGH WM 1998, 1883 (1886); BGH WM 2001, 1863 (1864)).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Zu den vom Bundesgerichtshof anerkannten Auslegungssätzen gehören die Maßgeblichkeit des Vertragswortlauts als Ausgangspunkt jeder Auslegung (st. Rspr., siehe z.B. BGHZ 121, 13 (16); BGH WM 2002, 2371 (2372)) und die Berücksichtigung der Interessenlage der Vertragspartner (st. Rspr., vgl. BGH WM 1998, 1883 (1886); BGH WM 2001, 1863 (1864)).
  • BGH, 02.02.2001 - V ZR 429/99

    Pflichten des Gläubigers bei Leistungsunvermögen des Schuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.12.2008 - 6 U 6/08
    Mitdarlehensnehmer ist, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf (BGH WM 2001, 815 - juris Tz. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.03.2008 - 6 U 6/08   

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https://dejure.org/2008,54521
OLG Schleswig, 12.03.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,54521)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.03.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,54521)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. März 2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,54521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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